Anmeldung zur Prostitution
Seit dem 1. Juli 2017 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Prostitution, das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Jeder Mensch, der in der Prostitution arbeitet - egal ob auf der Straße, im Bordell, zu Hause oder im Auto, ob in Vollzeit, in Teilzeit oder nur gelegentlich - muss sich als Prostituierte/ Prostituierter anmelden.
Mit der Anmeldung bekommst du eine Anmeldebescheinigung. Damit dein richtiger Name dort nicht zu sehen ist, kannst du für die Anmeldebescheinigung auch einen Arbeitsnamen (auch „Alias“ genannt) angeben.
Nur mit einer gültigen Anmeldebescheinigung darfst du arbeiten. Wenn du ohne Anmeldebescheinigung arbeitest, kann es sein, dass du ein Bußgeld bezahlen musst!
Informationen für Prostituierte und Betreiber werden auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg bereitgestellt und fortwährend aktualisiert.
So funktioniert die Anmeldung
1. Schritt: Du gehst zur Gesundheitsberatung
In der Gesundheitsberatung wirst du z.B. darüber aufgeklärt, wie du dich beim Sex vor Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften schützen kannst.
Die Gesundheitsberatung ist Pflicht!
Nach der Beratung erhältst du einen Schein, den du mit zur Anmeldung nehmen musst.
Wenn du 18 - 21 Jahre alt bist, musst du alle 6 Monate zur Gesundheitsberatung gehen.
Wenn du über 21 Jahre alt bist, musst du alle 12 Monate zur Gesundheitsberatung gehen.
Du bekommst jedes Mal einen neuen Schein, den du bei der Anmeldestelle vorlegen musst. Wenn du das nicht machst, ist deine Anmeldebescheinigung nicht mehr gültig!
2. Schritt: Du gehst zur Anmeldung
Zur Anmeldung bei der Pro*bea musst du einige Dokumente mitbringen:
- einen Personalausweis/Pass
- eine Meldeadresse/Zustelladresse
- deine Staatsangehörigkeit, eventuell Arbeitserlaubnis
- die Namen der Städte, in denen du arbeiten möchtest
- 2 Portrait-Fotos
- den Schein über die Gesundheitsberatung
Bei der Anmeldung findet auch ein Informations- und Beratungsgespräch statt. Hier wird dir erklärt, was für die Arbeit in der Prostitution wichtig ist und was deine Rechte und Pflichten sind.
Die Anmeldestelle gibt deine Daten an das Finanzamt weiter, Du musst also nach der Anmeldung Steuern zahlen!
Wenn du 18 - 21 Jahre alt bist, musst du deine Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern.
Wenn du über 21 Jahre alt bist, musst du deine Anmeldebescheinigung nach 2 Jahren verlängern.
Wenn du das nicht machst, ist deine Anmeldebescheinigung nicht mehr gültig!
3. Schritt: Du erhältst deine Anmeldebescheinigung
Direkt nach deiner Anmeldung erhältst du deine Anmeldebescheinigung. Damit darfst du dann legal arbeiten.
Wichtig ist, dass du deine Anmeldebescheinigung und den Schein über die Gesundheitsberatung beim Arbeiten immer bei dir trägst! Wirst du ohne diese Dokumente kontrolliert, kann es sein, dass du ein Bußgeld bekommst!
Zustelladresse
Bei der Anmeldung musst du deine Adresse angeben. An diese Adresse wird dann alle Post gesandt, die deine Anmeldung betrifft. Dies können zum Beispiel Briefe von der Anmeldestelle oder Schreiben vom Finanzamt sein.
Wenn du keine Meldeadresse in Deutschland hast, kannst du auch eine Zustelladresse angeben. Die Post wird dann an deine Zustelladresse geschickt.
Achtung: die Post gilt als zugestellt, sobald sie an der Zustelladresse angekommen ist. Du solltest also sicher sein, dass du alle Briefe, die dorthin gehen, auch wirklich erhälst. Und du solltest dort regelmäßig nachfragen, ob Post für dich gekommen ist. Sonst könntest du eine wichtige Frist verpassen und Probleme bekommen.
Im Sperrgebiet St. Pauli kannst du kostenlos eine Zustelladresse einrichten. Wenn du das möchtest, ruf uns an oder komm einfach während der offenen Sprechzeiten vorbei.
Tel: 040. 31 64 95
Kosten
In Hamburg ist die Anmeldung kostenlos. Für die Gesundheitsberatung, für das Informations- und Beratungsgespräch und auch für die Anmeldebescheinigung brauchst du nichts zu bezahlen.
Adressen
Gesundheitliche Beratung - GESAH14
Große Reichenstraße 14
3. Etage
20457 Hamburg
Für die Beratung kannst du einen Termin vereinbaren.
Telefon für die Terminvergabe: 040. 428 37 41 20
Zusätzlich gibt es dienstags und mittwochs auch offene Sprechzeiten, zu denen du ohne Termin gehen kannst.
Wenn du in einer Fremdsprache beraten werden möchtest, sage das einfach am Telefon bei der Terminvereinbarung.
www.hamburg.de/prostitution/9017602/gesundheitliche-beratung/
Anmeldestelle – Pro*BEA
Große Reichenstraße 14
20457 Hamburg
Die Beratung ist nur mit Termin möglich.
Telefon für die Terminvergabe: 040. 428 11 14 66
Weitere Fragen und Infos
Die Anmeldepflicht ist nicht die einzige Veränderung durch das Gesetz für deine Arbeit.
Wenn du noch Fragen zum Prostituiertenschutzgesetz oder auch zu anderen Themen hast, ruf uns gern an:
Sperrgebiet St. Georg: 040. 24 66 24
Sperrgebiet St. Pauli: 040. 31 64 95