
In Deutschland ist Sexarbeit unter gewissen Voraussetzungen legal und wird über das Prostitutionsgesetz und Prostituiertenschutzgesetz geregelt. Sexarbeit ist das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen gegen eine Gegenleistung. Das kann beispielsweise Geld, aber auch Kleidung, Gutscheine oder ein Schlafplatz sein.
Sexarbeit ist sehr vielfältig. Sie findet beispielsweise auf der Straße (dem sogenannten Straßenstrich), in Wohnwägen, in Bordellen oder Apartments statt.
Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere. Menschen in der Sexarbeit können Diskriminierung erfahren oder werden ausgegrenzt und benachteiligt. Daher entscheiden sich viele Menschen niemandem von ihrem Job zu erzählen. Sexarbeit ist Arbeit und verdient Respekt. Wir im Sperrgebiet setzen uns deswegen gegen die Stigmatisierung von Sexarbeit und Sexarbeiter*innen ein.
Sexarbeit ist für uns eine selbstbestimmte und freiwillig gewählte Arbeit. Wenn Dritte involviert sind, die Personen beispielsweise durch Gewalt oder psychischen Druck dazu bringen, sexuelle Dienstleistungen anzubieten oder Dritte Kontakte herstellen, einen Großteil von dem verdienten Geld einbehalten und die sexuellen Dienstleistungen somit nicht mehr selbstbestimmt angeboten werden, ist das Ausbeutung und kann eine Straftat darstellen. Wenn du das Gefühl hast, du bietest sexuelle Dienstleistungen nicht nach deinen Bedingungen an, wende dich an KOOFRA oder an unsere Kolleginnen von FairLove (bis 21 Jahre).