Fachberatungsstelle Prostitution Hamburg

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Prostitution

Prostitution ist das Anbieten von Sex für Geld. Manchmal auch für einen Schlafplatz, ein Abendessen, neue Kleidung oder ein paar Drinks.

Prostitution hat es schon immer gegeben und doch ist es kein Job wie jeder andere. Zwar klingt es erst einmal einfach, Sex für Geld anzubieten. Aber Prostitution ist harte Arbeit, insbesondere auf der Straße. Das große Geld gibt es oft nicht und auch kaum Anerkennung. Viele Mädchen und Frauen verschweigen deshalb, dass sie versuchen mit Prostitution über die Runden zu kommen.

Für die Entscheidung, anschaffen zu gehen, kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Oft sind Frauen und Mädchen irgendwie reingerutscht, wurden überredet, mit falschen Versprechungen gelockt oder hatten schlicht kein Geld oder kein Dach über dem Kopf. Vielen schien es eine Möglichkeit, um schnell und einfach recht viel Geld zu verdienen. Auch etwas Neugier war am Anfang vielleicht dabei. Was auch immer die Gründe waren: für das Ausüben von Prostitution muss sich niemand schämen.

Egal was dich beschäftigt - z.B. Schulden, Bußgelder, gesundheitliche Fragen - oder ob du über einen Ausstieg nachdenkst: das Sperrgebiet unterstützt dich.
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Lässt sich mit Prostitution viel Geld verdienen?

Sex gegen Geld anzubieten, klingt erst einmal einfach. Aber Prostitution ist harte Arbeit.

Das große Geld lässt sich mit Prostitution meist nicht verdienen. Klar, manchmal sind die Einnahmen recht hoch. Doch das ist eher die Ausnahme.

Das Einkommen einer Prostituierten ist oft ähnlich niedrig wie in anderen Jobs ohne Ausbildung. Hinzu kommt, dass das schnell verdiente Geld oft auch genauso schnell wieder weg ist. Denn am meisten verdienen diejenigen an der Prostitution, die nicht anschaffen gehen; also Club- und Bordellbesitzer, Zuhälter oder Vermittler.

Muss ich mich irgendwo anmelden?

Ja - das Anschaffen ist nur erlaubt, wenn du dich anmeldest.

Seit Mitte 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz. Alle Menschen, die mit Sex Geld verdienen, müssen sich als Prostituierte anmelden.

Nach der Anmeldung bekommst du eine Anmeldebescheinung, die du bei der Arbeit bei dir tragen musst. Wenn du ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeitest, kann es sein, dass du ein Bußgeld bezahlen musst.

Deine Daten werden nach der Anmeldung an die Steuerbehörde weitergegeben. Du bist verpflichtet, Steuern auf deine Einnahmen zu zahlen. Als selbständige Sexarbeiterin brauchst du daher auch ein Kassenbuch, in dem du deine Einnahmen und Ausgaben aufschreibst. Auch eine Krankenversicherung musst du als Selbständige selbst abschließen und selbst bezahlen.

Lass dich am besten persönlich beraten bevor du dich als Prostituierte anmeldest.

> Infos zur Anmeldung

Ist Prostitution auf der Straße strafbar?

In Deutschland ist es erlaubt, anschaffen zu gehen. Allerdings nicht überall.

In Hamburg gibt es sogenannte Sperrgebiete. In Sperrgebieten ist die Prostitution an der Straße verboten und die Polizei kann Bußgelder verhängen. Dies ist in den Stadtteilen St. Georg, St. Pauli, Neustadt und Altona der Fall. Ausnahme sind die Herbertstraße, Teile der Reeperbahn, der Fischmarkt und die Süderstraße in der Zeit zwischen acht Uhr am Abend und sechs Uhr morgens. Doch auch hier ist es nicht möglich, sich einfach hinzustellen ohne in den Konflikt mit anderen Prostituierten und/oder deren Zuhältern zu geraten.

Wer hilft, wenn mir Gewalt angetan wurde?

Auch wenn ein Freier dafür bezahlt, mit einer Prostituierten Sex zu haben, hat er nicht das Recht, zu machen, was er will.

Er darf nicht gegen deinen Willen handeln. Ein klares Nein von dir heißt auch Nein für ihn. Er darf dir nicht drohen, dich nicht einsperren oder festhalten und er darf dir keine Gewalt antun. Das ist strafbar. Solltest du Opfer einer Gewalttat werden, dann wende dich unmittelbar an die Polizei. Die Notrufnummer 110 der Polizei funktioniert kostenlos von jedem Telefon, auch von Handys ohne Guthaben.

Wenn du dich nicht an die Polizei wenden möchtest, kannst du dich kostenlos an die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle der Uni-Klinik wenden; auch ohne Krankenversicherung oder Ausweispapiere: Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt.
Dort wirst du medizinisch versorgt. Die Untersuchungsstelle ist telefonisch Tag und Nacht erreichbar unter: 040 - 7410-52127. Wenn du dich später dazu entschließen solltest, den Täter anzuzeigen, kann eine Untersuchung durch die Uni-Klinik hilfreich sein, denn die Fachleute schreiben deine Verletzungen auf.

Wenn du dich nicht untersuchen lassen und trotzdem den Täter anzeigen willst, wäre es gut, wenn du dich einer nahen Freundin oder Bekannten anvertraust und zeigst. Auch wäre es hilfreich, wenn du Fotos von deinen Verletzungen machen würdest. Die Aussage deiner Freundin und/oder die Fotos könnten später für die Polizei oder das Gericht hilfreich sein.